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Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe berät und betreut Jugendliche und Heranwachsende vor, während und nach dem Strafverfahren. Die zuständigen Dipl.-Sozialpädagoginnen und Dipl.-Sozialpädagogen sind Ansprechpersonen auch für Eltern und Freunde, geben Hilfestellung bei Problemen mit Familie, Wohnung, Ausbildung, Beziehung und vermitteln z.B. bei Schulden oder Drogenproblemen. Sie besuchen inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungshaft und Strafhaft und begleiten die Jugendlichen und Heranwachsenden zur Gerichtsverhandlung.

Die Jugendgerichtshilfe soll sozialarbeiterische, pädagogische und psychosoziale Gesichtspunkte in das gesamte Jugendgerichtsverfahren einbringen und Alternativen zu Jugendarrest und Jugendstrafe vorschlagen. Vorrangige Zielsetzung ist es, pädagogische Hilfen für die Jugendlichen zu ermöglichen.

Jugendgerichtshilfe befasst sich mit der Altersgruppe ab 14 bis einschließlich 20 Jahre. Sie wird automatisch eingeschaltet und erhält immer eine Mitteilung, wenn ein Jugendlicher (14 bis einschließlich 17 Jahre) oder ein Heranwachsender (18 bis einschließlich 20 Jahre) eine Straftat begangen hat.

Oft erscheint nach einer Straftat für den Jugendlichen und seine Eltern die Situation ausweglos. Das gegenseitige Vertrauen ist sehr belastet. Viele reagieren hilflos und verunsichert. Oft kommt es zu zusätzlichen Spannungen zwischen Eltern und Kindern. Daher gilt das Gesprächsangebot der Jugendgerichtshilfe jungen Menschen und Eltern mit dem Ziel, Wege für eine Verbesserung der Situation zu finden.

Die Jugendgerichtshilfe
  • ist eine erste Anlaufstelle "wenn es passiert ist",
  • hat im Jugendgerichtsverfahren ein Mitwirkungsrecht,
  • ermittelt nicht die Straftat - das tun Polizei und Staatsanwaltschaft -,
  • spricht mit dem jugendlichen Straftäter über die Straftat und seine Lebenssituation,
  • prüft Hilfen zur Erziehung,
  • vermittelt bei Schulden, Drogenproblemen und psychosozialen Problemen an entsprechende Beratungsstellen,
  • informiert über das Strafverfahren und seine Folgen,
  • überwacht gerichtliche Auflagen und Weisungen,
  • unterstützt bei Wiedergutmachungen,
  • berichtet dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über Lebenslauf, soziales Umfeld, Freizeit und über Probleme und Zukunftspläne,
  • unterbreitet dem Gericht und der Staatsanwaltschaft erzieherische Vorschläge,
  • erarbeitet gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen,
  • ist in jedem Stadium des Strafverfahrens Ansprechperson,
  • verurteilt nicht,
  • führt in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Diversionsverfahren durch, die zu einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft führt (ohne Gerichtsverhandlung).



Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Jugend und Familie
Jugendgerichtshilfe
Dienststelle Schwäbisch Gmünd

Dienstgebäude:
Haußmannstraße 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4270
Telefax: 07171 32-4260
E-Mail senden So finden Sie zu uns Jugendgerichtshilfe
Dienststelle Aalen

Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1228
Telefax: 07361 503-1080
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